Zusammenfassung Aus der Perspektive des öffentlichen Archivwesens richtet der Beitrag einen Blick auf die Dreiecksbeziehung zwischen öffentlicher Verwaltung, öffentlichem Archivwesen und historischer Forschung. Betrachtet wird vornehmlich die Rolle des Archivs in dieser Konstellation, die in Zeiten einer umfassenden digitalen Transformation als Schicksalsgemeinschaft beschrieben wird. Das „Funktionieren“ der Archivierung als gesellschaftlicher Kulturtechnik hängt nicht alleine von den Archiven ab: Aus dem Unterlagenanfall der Verwaltung bildet das Archiv exklusiv die Überlieferung, die der Geschichtswissenschaft zur Interpretation der Vergangenheit zur Verfügung steht. Durch die Digitalisierung als gesamtgesellschaftliche Dynamik sehen die Autoren dieses traditionelle Zusammenspiel zwischen den drei Bereichen auf neue wie besondere Weise herausgefordert: Ausgangspunkt ist die Frage nach den Überlieferungsbedingungen (Rahmenbedingungen) für Unterlagen des „digitalen Zeitalters“, konkret für genuin digitale Überlieferung: Was bleibt vom digitalen Zeitalter an dokumentierter Information – abhängig vom Entstehungskontext in der Verwaltung – erhalten und wie kann diese archivierte Information interpretiert werden? Smart Government, digitale Archivierung und digital humanities verändern die Ausgangsposition jedes dieser drei Bereiche auf eine Weise, die Archivierung letztendlich nicht mehr als von den Archiven allein zu erbringende Eigenleistung gelingen lässt. Für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und aussagekräftigen Überlieferungsbildung im digitalen Zeitalter ist es notwendig, dass in allen drei angesprochenen Bereichen eine Reflexion über die jeweilige Rolle im beschriebenen Beziehungsdreieck erfolgt und sich der Austausch untereinander etabliert bzw. intensiviert: Im Zentrum des Dreiecks kann sich so ein „Archivieren-Wollen“ im digitalen Zeitalter manifestieren, dass die genuin digitale Überlieferung nicht von einem fatalen Überlieferungszufall abhängig macht.