Das Aderhautmelanom ist der häufigste primäre intraokulare Tumor in der kaukasischen Bevölkerung. In Deutschland kommt es zu circa 500 Neuerkrankungen pro Jahr. Die höchste Inzidenzrate liegt um das 70. Lebensjahr. Bei etwa der Hälfte der Patienten entwickeln sich Metastasen, die auch noch viele Jahre nach erfolgreicher Therapie des Primärtumors erstmals auftreten können und bei den meisten Patienten die Leber betreffen. Das Aderhautmelanom lässt sich allein auf Grundlage des Chromosom-3-Status im Primärtumor in 2 Risikogruppen einteilen, die sich wesentlich in ihrer Metastasierungsneigung unterscheiden. Die Tumoren mit einem sehr hohen Metastasierungsrisiko haben eine Monosomie 3 (M3). Tumoren mit Disomie 3 (D3) hingegen zeigen ein sehr geringes Metastasierungsrisiko. Ein prognostisches Testen des Primärtumors ist auf Wunsch des Patienten möglich. Tumorproben können sowohl mit Hilfe einer transretinalen oder transkleralen Biopsie, als auch nach Enukleation gewonnen werden. Aktuell ergibt sich hieraus jedoch noch keine therapeutische Konsequenz. Vor kurzem sind mit GNAQ, GNA11, BAP1, SF3B1 und EIF1AX wesentliche Schlüsselgene der Aderhautmelanomentstehung identifiziert worden. Die Erstellung eines Mutationsprofils, ergänzend zur Chromosom-3-Untersuchung, wird die Klassifizierung bzw. Subklassifizierung eines Aderhautmelanoms verfeinern und möglicherweise therapeutische sowie auch diagnostische Konzepte beeinflussen. Erbliche Mutationen im Tumorsuppressorgen BAP1 sind mit einem erhöhten Risiko für unterschiedliche Tumorerkrankungen assoziiert. Der Nachweis einer solchen Keimbahnmutation bei einem Patienten sollte Vorsorgeuntersuchungen für die damit verbundenen Tumorentitäten zur Folge haben. Zusätzlich sollte Familienangehörigen eine Untersuchung auf diese BAP1-Mutation angeboten werden.