Bei der Verwendung von Ru/ Rh-Applikatoren zur Behandlung des Aderhautmelanoms muß die Strahlentherapie unter der Bedingung einer protrahierten Bestrahlung erfolgen, da die Applikatoren episkleral aufgenäht werden. Die protrahierte Bestrahlung bewirkt bei Zellen mit gesteigertem Stoffwechsel und beschleunigter Zellteilung, also bei Tumorzellen, eine stärkere Zellschädigung als im Normalgewebe. Am Kaninchenauge konnte gezeigt werden, dass nach einer ß-Bestrahlung mit einer Dosisleistung von 0,258-0,231 Gy/min die exsudativen Reaktionen und die histologisch nachweisbaren Schäden an der Netzhaut stärker ausgeprägt waren als bei einer geringeren Dosisleistung von 0,035-0,026 Gy/min bei gleicher Gesamtdosis von 650 Gy. Bei 75 Patienten, die zwischen 1967 und 1977 eine ß-Strahlentherapie mit unterschiedlicher Dosisleistung erhalten hatten, konnte nachgewiesen werden, dass bei kurzen Bestrahlungszeiten (1-6 Tage) die exsudativen und die hämorrhagischen Frühreaktionen häufiger und intensiver auftraten als nach einer längeren Bestrahlungszeit von 7-14 Tagen. Die spontane Rückbildungstendenz der radiogenen exsudativen Ablatio retinae war in allen Fällen gut. Die vollständige Tumorrückbildung mit Umwandlung des ehemaligen Tumorgebietes in eine flache Strahlennarbe war sowohl bei kurzer als auch langer Bestrahlungszeit annähernd gleich gut. Die bisher empfohlene Bestrahlungsdauer von 7-14 Tagen bei der Anwendung von ß-Applikatoren zur Behandlung des malignen Melanoms der Aderhaut sollte eingehalten werden.