Hintergrund Während der letzten drei Jahrzehnte wurde in mehreren unabhängigen Studien festgestellt, dass Patienten mit okulärer Hypertension im Mittel eine größere Hornhautdicke als Normale und Patienten mit Glaukomen mit Augendruckerhöhung haben. Die Mehrzahl dieser Studien ergab, dass der applanatorisch gemessene Augendruck doch nicht, wie ursprünglich von Goldmann und Schmidt angenommen, von der Hornhautdicke unabhängig sei. Patienten Wir berichten über zwei Schwestern mit einer signifikant im Vergleich zur Norm erhöhten Hornhautdicke und der klinischen Diagnose einer okulären Hypertension aufgrund applanatorischer Augendruckmessungen. Ergebnisse Bei beiden Patientinnen konnte weder morphologisch noch funktionell ein Anhalt für einen beginnenden Glaukomschaden festgestellt werden. Die maximal gemessenen Augendruckwerte reichten bis 30 bzw. bis 26 mm Hg. Die korneale Pachymetrie ergab jeweils eine zentrale Hornhautdicke von 700 bzw. 680 µm bei normaler Hornhautmorphologie. Schlußfolgerungen Eine durch Applanationstonometrie diagnostizierte okuläre Hypertension kann möglicherweise durch einen Meßfehler bei einer ausgeprägt erhöhten Hornhautdicke bedingt sein. Bei okulärer Hypertension sollte daher eine korneale Pachymetrie durchgeführt werden, um eine „Pseudohypertension” auszuschließen und eine mögliche Übertherapie zu vermeiden.